header_kurse.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rotkreuzkurse

Frau Sabrina Mertz

Leitung Breitenausbildung
Fördermitglieder
Beauftragte für das Ehrenamt


mertz@kvforchheim.brk.de

Bayerisches Rotes Kreuz
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kreisverband Forchheim
Henri-Dunant-Str. 1
91301 Forchheim

Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bereich der Erste - Hilfe - Ausbildung des Bayerischen Roten Kreuzes, K.d.ö.R, Kreisverband Forchheim, welche bei einer Beauftragung einer Bildungsmaßnahme fester Bestandteil und damit verbindlich werden. 

1. Geltungsbereich  

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen von Ersthelfern (betriebliche Ersthelfer und Privatpersonen) und betreffen die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Auftraggeber ist die jeweils anmeldende Firma, vertreten durch einen entsprechend berechtigten Mitarbeiter, oder die anmeldende Privatperson. Auftragnehmer ist der BRK Kreisverband Forchheim. 

2. Anmeldung und Vertragsdurchführung  

2.1. Der Auftraggeber stellt dem BRK Forchheim diejenigen Daten und Informationen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung des BRK Forchheims nötig sind. Das BRK Forchheim verarbeitet und speichert diese Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.  

2.2. Die Anmeldung des Auftraggebers erfolgt schriftlich oder mündlich. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail oder SMS zu Stande.  

2.3. Das BRK Forchheim ist berechtigt, die Durchführung der Bildungsmaßnahme abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des BRK Forchheims die Seminarraumausstattung oder andere Gegebenheiten die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden, ferner bei kurzfristiger Erkrankung des Dozenten oder Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl.  

2.4. Bei einer Absage der Bildungsmaßnahme durch das BRK Forchheim erstattet dieses keinerlei Kosten wie evtl. Fahrtkosten, etc.  

2.5. Die zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer reservierten Termine für die Durchführung von geschlossenen Bildungsmaßnahmen haben eine Optionsfrist von 10 Tagen, beginnend mit dem Tag der Vereinbarung. Nach diesem Zeitraum verfällt die Reservierung und die Termine werden unverzüglich freigegeben.  

3. Rücktrittsregelung und Ausfall  

3.1. Sie können Ihre Kursteilnahme bis 10 Tage vor Durchführung der Bildungsmaßnahme kostenfrei stornieren, danach sind wir leider gezwungen die Kursteilnehmergebühr mit dem jeweils gültigen Satz – siehe unten folgend - in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Ersatzteilnehmer in gleicher Anzahl für die jeweilige Bildungsmaßnahme anmeldet, bzw. der Lehrgangsplatz durch den Auftragnehmer anderweitig belegt werden kann. Hierzu ist der Auftragnehmer in der Nachweispflicht.  

3.2. Stornierungskosten:  

  • 9 – 5 Tage vor Seminarbeginn 10,00 € 
  • 4 – 1 Tage vor Seminarbeginn 20,00 € 
  • Bei nicht erscheinen oder Abmeldung am Seminartag, wird die volle Seminargebühr von 75,-€ in Rechnung gestellt.  

3.3. Zusatzleistungen bei Exklusivterminen  

Exklusivtermine können mit einer Teilnehmerzahl von 12 -  20 gebucht werden. Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl führen wir das Seminar nicht durch. 

3.4. Zusatzleistung ,,Inhouseschulung“ 
Bei der Option ,,Inhouseschulung“ fallen zuzüglich 100,00 € Aufwandspauschale an. Dies gilt nicht für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Schulen. 

Inhouse-Schulungen werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen durchgeführt. Hierfür erklärt sich der Auftraggeber bereit, einen geeigneten Schulungsraum mit einer leeren Fläche von mindestens 50qm zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Fläche muss der Auftraggeber einen Stuhlkreis, ohne Tische für die Teilnehmer bereitstellen und einen Tisch mit Stuhl für die Lehrkraft. Zusätzlich stellt der Auftraggeber zwei Pinnwände und eine Flipchart im Unterrichtsraum bereit. 

Sollte die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, stellt das BRK die unterzähligen Teilnehmer dem Auftraggeber in Höhe der regulären Gebühren in Rechnung. 

Ferner kann vereinbart werden, dass zusätzlich externe Teilnehmer mit aufgenommen werden. Geschieht dies mindestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, trägt das Risiko der unterzähligen Teilnehmer das BRK. Die in Punkt 3 beschriebenen Stornogebühren bleiben weiterhin gültig! Die maximale Teilnehmerzahl darf prinzipiell 20 Personen nicht übersteigen. 

4. Abrechnung der Teilnehmer / Kosten  
4.1. Der Auftragnehmer rechnet die Teilnahme der betrieblichen Ersthelfer direkt mit dem jeweils zuständigen Übernehmenden (Berufsgenossenschaft) des Auftraggebers ab.  
4.2. Sollte der Auftraggeber bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) versichert sein, so benötigt der Auftragnehmer vor der Durchführung der Bildungsmaßnahme eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung, welche der Auftraggeber direkt bei der KUVB anfordert und dem Auftragnehmer zusendet.  
4.3. Sollte der Auftraggeber bei der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versichert sein, so benötigt der Auftragnehmer vor der Kursdurchführung das BG-Teilnehmerformular im Original. Weiterhin wird das vom Auftraggeber ausgefüllte Anmeldeformular (Original, keine Kopie) zur Ersthelferausbildung mit folgenden Angaben benötigt:  

- zuständiger Unfallversicherungsträger  
- Mitgliedsnummer des Unternehmens  

4.4. Der Auftraggeber reicht das vollständig ausgefüllte Formular bis spätestens zum Beginn der Bildungsmaßnahme im Original bei dem Auftragnehmer, zur Abrechnung mit dem Übernehmenden ein. Im Falle von Kostenübernahmeerklärungen, die nicht bis spätestens 10 Tage nach Durchführung der Bildungsmaßnahme beim Auftragnehmer vorliegen, erfolgt die Rechnungsstellung an den Auftraggeber. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Eine Änderung des Rechnungsadressaten ist nachträglich nicht mehr möglich. Sollte das Formular bis spätestens 14 Kalendertage nach dem Kurs dem BRK nicht im Original vorliegen, erfolgt die Rechnungsstellung über die regulär ausgewiesenen Lehrgangsgebühren an die entsendende Firma. Eine nachträgliche Änderung der Bezahlweise, z.B. durch Nachreichen des BG-Abrechnungsformulars ist gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € möglich, die dem Aufraggebenden berechnet werden. 

4.5. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten. Bei Privatpersonen rechnet der Auftragnehmer die Teilnahme direkt mit dem Auftraggeber zu Beginn der jeweiligen Bildungsmaßnahme als Barzahlung ab. Die Teilnahmegebühr umfasst die Kosten der entsprechenden Unterrichtung und der unterrichtsbegleitenden Materialien.  

4.6. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Nettoangaben, es fällt keine Mehrwertsteuer an, da aufgrund gesetzlicher Regelungen die Bildungsmaßnahme von der Umsatzsteuer befreit ist.  

5. Teilnahmebestätigung 

Die Anwesenheit und erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt. Dabei wird u.a. aktives Üben der vorgestellten Maßnahmen und Stationen vorausgesetzt. Die Lehrgangsleitung kann Begriff „erfolgreich“ streichen, falls der Teilnehmer an den praktischen Übungen nicht im erforderlichen Umfang teilnimmt. Wenn der Teilnehmer weniger als 50% des Lehrgangs anwesend war, kann die Lehrgangsleitung die Ausgabe der Teilnahmebestätigung verwehren. 

Sofern die Lehrgangsteilnahme nicht länger als 4 Jahre zurück liegt, kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € eine Zweitschrift der 

Teilnahmebestätigung ausgestellt werden. 

6. Nichterscheinen von Teilnehmern  

6.1. Angemeldete Teilnehmer, welche nicht an der Bildungsmaßnahme teilnehmen, werden unabhängig des Grundes der Nichtteilnahme mit dem jeweils gültigen öffentlichen Teilnehmersatz (75,-€) in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Ersatzteilnehmer für den jeweiligen Kurs entsendet.  

7. Unterrichts- / Seminarzeiten  
7.1. Falls nicht anders angegeben, finden die Schulungsveranstaltungen jeweils in der Zeit von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr statt. Mittagspause ist i. d. R. von 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr, eine Pausenverpflegung ist nicht inkludiert, es gibt keinen Heißgetränkeautomaten. Kaltgetränke können im Automaten erworben werden. 

8. Schulungsort und Parkplätze 
8.1. Alle Aus- und Fortbildungen werden grundsätzlich in den Räumen des Auftrag-nehmers durchgeführt 
8.2. Der Schulungsort ist, falls nicht anders vereinbart und aufgeführt, der BRK Kreisverband Forchheim, Henri-Dunant-Str. 1, 91301 Forchheim. Öffentliche Parkflächen stehen rund um das Anwesen des Auftragnehmers zur Verfügung. Das Parken erfolgt durch die Teilnehmer auf eigene Gefahr. 
 

9. Hausrecht und Verhaltensregeln  
9.1. Die Verhaltensregeln und die Hausordnung sind für alle Teilnehmer im Gebäude des Auftragnehmers bindend. Der Geschäftsführer des Auftragnehmers und seine Stellvertreter üben das Hausrecht aus.  
 

10. Haftung des Auftragnehmers  
Das BRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände oder Kleidungsstücke des Teilnehmers bei Beschädigung während der Veranstaltung. 

Das BRK übernimmt keine Haftung bei Personenschäden, wenn diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Übungsanleitungen stehen. Die Haftung des BRK ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter beschränkt. 

11. Räumliche und sachliche Voraussetzungen (nur bei Inhouse-Schulungen)  
11.1. Bei allen Seminaren, welche nach den Grundsätzen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Grundsatz 304-001) durchgeführt werden, muss unter anderem in den Räumlichkeiten des Auftraggebers ein „geeigneter Schulungsraum von mindestens 50 m2“ zur Verfügung stehen.  

12. Rechtsgrundlagen und Qualitätsanforderungen  
12.1. Auftragnehmer und Auftraggeber stellen gleichermaßen die Einhaltung der Grundsätze der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, in der jeweils gültigen Fassung sicher.  

12.2. Das BRK Forchheim wird die Bildungsmaßnahmen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen. Über die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme stellt das Bildungszentrum eine Teilnahmebescheinigung aus, sofern der jeweilige Teilnehmer der Bildungsmaßnahme vollumfänglich (insbesondere den praktischen Übungen) beiwohnte.  

13. Verbraucherschlichtung  
13.1. Das Bayerische Rote Kreuz nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherschlichtungsgesetz teil.  

14. Inkrafttreten  
Diese Geschäftsbedingungen treten am 12.09.2024 in Kraft. 

15. Salvatorische Klausel 
Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einzelner Passagen dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.